Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz für weniger Abfälle und eine nachhaltigere Wirtschaft

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wird die negativen Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt verringern. Es führt dazu, dass Verpackungen optimiert oder ganz vermieden oder, wo dies nicht möglich ist, effizient dem Recycling zugeführt werden. Zudem regelt das Verpackungsgesetz die Pflichten beim Inverkehrbringen von Verpackungen.

ATR - Audio Trade wird die Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz erfüllen beziehungsweise einhalten und verpflichtet in diesem Zusammenhang alle Lieferanten vertraglich, die jeweiligen Anforderungen ans sie einzuhalten. Die ATR - Audio Trade GmbH hat sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert.

Die Registrierungsnummer lautet DE1178987378585.

ATR - Audio Trade hat die gesetzliche Anforderung „Beteiligung an einem Dualen System“ mit der Firma Landbell AG geregelt.

 

Information für Kunden

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Verkaufsverpackungen und Versandkartonagen dürfen nicht in den Restmüll gelangen, sondern müssen über die vorhandenen Sammelsysteme wie die Papiertonnen oder den Gelben Sack entsorgt werden. 

Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen

Wir informieren Sie nach § 15 Abs 1 S. 5 VerpackG über die mögliche Rücknahme von "nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen" (gewerbliche Verpackungen):

1. Zur Erfüllung der Rücknahmepflichten von sog. nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen (insbesondere Transport- und Gewerbeverpackungen) hat ATR - Audio Trade einen Servicevertrag mit der Landbell GmbH abgeschlossen. Somit haben Sie das Recht, der Landbell GmbH mitzuteilen, dass diese Ihre nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen vor Ort zurücknimmt.

2. Die Rücknahme der nicht-beteiligungspflichtigen Verpackungen trägt dazu bei, dass die von der EU vorgegebenen Verwertungsziele leichter erreicht werden. Achtung: Sollte die ATR - Audio Trade GmbH bereits eine andere Regelung zur Entsorgung unserer nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen mit Ihnen getroffen haben, sind die entsprechenden Verpackungen von der oben genannten Rücknahmemöglichkeit ausgeschlossen. Es greift die Einzelregelung. 

Sollten Sie also Bedarf haben, dass unsere an Sie gelieferten nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zurückgenommen werden, melden Sie sich bitte hier zu einer Terminvereinbarung:

  • Telefon: 0 61 31 / 23 56 52-300
  • Email: entsorgung@ds-entsorgungs-gmbh.de